Das Sozialticket wird (fast) sozial

Früher verschämt außen vor gelassen bzw. in den “Besonderen Beförderungsbedingungen” des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMW) versteckt, hat das Mainzer Sozialticket – wenngleich immer noch unter dem Terminus technicus “Sondermonatskarte” getarnt – nun eine eigen Seite für seinen Webauftritt!

https://www.mainzer-mobilitaet.de/tickets-und-tarife/sondermonatskarte-mainz


Alle Informationen zum Verbreiten auch gleich hier:

Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigter Fahrschein mit dem MainzPass

In Kombination mit dem MainzPass der Stadt Mainz erhalten Sie vergünstigte Monatskarten. Informationen und Rahmenbedingungen zum MainzPass finden Sie auf der MainzPass-Webside der Stadt Mainz.

➡️ Freie Wahl des Startdatums
➡️ Gültig bis einschließlich dem gleichen Tag des Folgemonats
➡️ Rund um die Uhr auf allen Linien im RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gültig (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen) ⬅️ NEU!
➡️ Persönlich und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen MainzPass
➡️ Keine Mitnahmeregelung

Preis der Sondermonatskarte Mainz

Vergünstigte, persönliche Monatskarte für Inhaber/-innen des MainzPasses der Stadt Mainz. Gültig ab dem ausgewählten Startdatum bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Fahrschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen MainzPass. Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.

RMV-Preisstufe 13 (Stand zum: 1.1.2023)

Sondermonatskarte Mainz 30,00 €

Fahrschein erhältlich:

➡️ an den Automaten an unseren Haltestellen ⬅️ NEU!

➡️ in unseren Vorverkaufsstellen

➡️ in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz


Drei Anmerkungen:

🔴 Der scheinbare Nachteil, dass die Fahrkarte nicht übertragbar, sondern “Persönlich” ist, ist für die Betroffenen ein Vorteil, weil die Karte dadurch bei Verlust ersetzt werden kann!

🔴 Die bislang bekannte Schikane Keine Mitnahmeregelung bleibt bestehen!

🔴 Auch die fiese Unsitte, dass man die Sondermonatskarte am Schalter wohl nur erhält, wenn man diese Voraussetzung erfüllt: “Der MainzPass muss noch mindestens einen Monat ab dem ersten Gültigkeitstag der Sondermonatskarte Mainz gültig sein.” …bleibt bestehen. Offenbar findet sich niemand mit selbst diesem klitzekleinen bisschen Mut, der nötig ist, um gegen diesen Quatsch vorzugehen…… — Ironisch ist dann freilich, dass die Sondermonatskarte jetzt auch am Automaten erhältlich ist, der dieses Detail logischerweise gar nicht checken kann!


…und eine Ergänzung:

Nach 4 Jahren des totalen Irrwegs eines 9-Uhr-Moantstickets kehrt das Sozialticket zur Normalität eines normalen Monatstickets zurück, das rund um die Uhr gültig ist.

Interview zu Lindners Leistungskürzungen

Am Dienstag, den 12. Juli 2022 erscheint in der “jungen Welt” das Interview von Oliver Rast mit unserem Sprecher, Manfred Bartl. Zu Lindners Leistungskürzungen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von aktuell 4,8 auf 4,2 Millionen Euro war klarzustellen, dass wir nichts davon halten, wenn Mittel, die einem sozialen und ökonomischen Vorankommen von Langzeitarbeitslosen und anderen hilfebedürftig Gemachten gewidmet sind, gekürzt werden, es aber als unproblematisch betrachten, wenn diese Kürzungen auf eine Weise vorgenommen werden, bei der das Konstrukt des “sozialen Arbeitsmarktes” angegriffen, möglicherweise sogar zu Fall gebracht wird. Außerdem entlarven Kürzungen bei Förderungsleistungen immer wieder, wie wenig das Hartz IV-Credo des “Förderns und Forderns” von seinen “Machern” ernst genommen wird — auch wenn das ohnehin schon Gesetz angelegt ist mit Fordern im §2 SGB II und Fördern erst im §14 SGB II!

Für uns muss der Arbeitsmarkt stets ein sozial gestalteter sein, wenn er in einem Sozialstaat verortet wird, der diesen Namen verdient haben will. Umgekehrt halten wir nichts davon, soziale Tätigkeitsbereiche für ernsthaft benachteiligte Menschen als “Markt” und auch noch unter der Aufsicht eines Jobcenters anzulegen, das bei allen Ansätzen von Rücksichtnahme doch immer wieder mit Sanktionierungsängsten kommen wird, um Menschen zur Aufnahme von Arbeit am Arbeitsmarkt zu zwingen.

Die Mainzer Initiative gegen HARTZ IV spricht sich vielmehr dafür aus, die Kosten der Massenarbeitslosigkeit der Arbeitgeberseite zur Gänze aufzuerlegen. Einzig die Unternehmen tragen die Verantwortung für die Massenarbeitslosigkeit! Wir brauchen darum auch keine sogenannte aktivierende Arbeitsmarktpolitik, die die Schuld an kurzer oder langer Erwerbslosigkeit bei einzelnen sucht und “Anreize” zur Aufnahme von Arbeit setzt. Wir brauchen die von vor Hartz IV bewährte, nur besser gestaltete aktive Arbeitsmarktpolitik, mit der der Staat den Unternehmen die Schaffung von Arbeitsplätzen diktiert. “Das wichtigste Instrument”, betont Manfred Bartl, “bleibt die Arbeitszeitverkürzung, die Verteilung der vorhandenen Arbeit auf mehr Schultern als bislang!”

Vorab schon online lesen:

https://www.jungewelt.de/artikel/430256.hartz-iv-apparat-wir-lehnen-jede-k%C3%BCrzung-von-f%C3%B6rdermitteln-ab.html

Keine Rückerstattung wegen 9-Euro-Ticket!

Die Sozialberatung Ruhr e. V. hat sich der Frage einer möglichen Rückerstattung von Menschen und besonders von Familien im Hartz IV-Bezug wegen des 9-Euro-Tickets angenommen und empfiehlt im Kern, eine möglicherweise ins Haus geflatterte Forderung auf Rückerstattung nicht zu leisten, nichts zu unterschreiben und eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen!

Hier das Zitat von der Website der Sozialberatung Ruhr e. V.:

“In den sozialen Medien geistert seit kurzem eine Meldung durch den digitalen Blätterwald, wonach Schüler, die Geld für eine Schülerfahrkarte erhalten, die Differenz zwischen € 9,00 und dem regulären Preis an das Jobcenter bzw. den Sozialhilfeträger zu erstatten haben. Die „Sozialberatung Ruhr e. V.“ hält das für falsch und empfiehlt allen Betroffenen, Keine Erstattung zu leisten und nichts zu unterschreiben.

Die Sozialberatung schreibt: »Als Rechtsgrundlage einer solchen Erstattungsforderung wird hier § 29 Abs. 5 SGB II genannt (so angeblich das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg).

Gemäß § 29 Abs. 5 SGB II kann im Einzelfall der Nachweis für eine zweckentsprechende Verwendung von Leistungen für Bildung und Teilhabe verlangt werden. § 29 Abs. 5 SGB II ist jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für die Geltendmachung einer Forderung. Nach § 29 Abs. 5 Satz 2 SGB II soll, wenn der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Geldes nicht erbracht wird, die Verwaltungsentscheidung widerrufen werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Schüler ja das Geld ausgegeben haben, um die Fahrkarte zu bezahlen. Insofern dürfte von einer zweckwidrigen Verwendung wohl kaum die Rede sein.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Regelungen des § 29 Abs. 5 Satz 2 SGB II modifiziert werden durch § 47 SGB X, wo ausgeführt wird, ob und unter welchen Bedingungen ein rechtmäßiger, begünstigender Verwaltungsakt widerrufen werden kann. Auch hier kann der Verwaltungsakt widerrufen werden, wenn das Geld nicht für den im Verwaltungsakt genannten Zweck verwendet wird. Das Geld wurde für den Kauf der Fahrkarte verwendet. Insofern dürfte eine Aufhebung in diesem Fall nicht möglich sein.

Eine weitere wichtige Rechtsfolge für die Aufhebung des Bewilligungsbescheides gibt es nicht, sodass nach diesseitiger Auffassung eine Rückforderung nicht möglich ist (s. a. Lenze in LPK SGB II § 29 Rnr. 25; Leopold in juris PK SGB II 2015 § 29 Rnr. 107; Thommes in Gagel 2012 § 29 Rnr. 22).

Insofern ist allen Betroffenen zu empfehlen nicht zu leisten, nichts zu unterschreiben und eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.”

Quelle: Sozialberatung Ruhr e. V.

11 Jahre Grundrecht

Heute begehen wir den 11. (in Worten: ELFTEN) Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht Schluss gemacht mit dem “ins Blaue hinein” bestimmten Regelsatz. Der neue Maßstab ist seitdem die Ermöglichung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe, und zwar zu einem Mindestmaß, nämlich dem des Citoyens. Schon bei der Umsetzung 2011 hatten all die neoliberalen Politiker im Deutschen Bundestag aber offenbar ein “Minimalmaß” im Ohr, was angesichts der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) zu einem Hohn in Gestalt des jetzigen Regelbedarfs führte. Für Kinder bleiben sogar weiterhin permanent substanzielle Anteile der Teilhabe aus dem Regelbedarf gleich ganz ausgeklammert und müssen von den Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigens beantragt werden!

Der Regelbedarf bleibt weiterhin ein Hohn: Ausgaben für einen Weihnachtsbaum werden herausgerechnet und dann kann man auch keine Geschenke darunterlegen. Der Anteil für Genussmittel wie Alkohol und Tabak wird komplett (bis auf den Ersatz der Flüssigkeitsmenge in der sich aus der EVS ergebenden Biermenge durch Billigsprudel) sogar komplett gestrichen! Dem halte ich üblicherweise entgegen: “Seit Jahrhunderten haben Genussmittel im Alltag jedes einzelnen Menschen eine überragende Bedeutung, die nicht nur auf ihre geschmacklichen Eigenschaften zurückzuführen ist, sondern in weit höherem Maße auf ihre kulturellen Zuschreibungen und Bewertungen.” (aus: “Genußmittel – Eine Kulturgeschichte”, erschienen im Insel-Verlag) Selbst das Vergleichsportal Verivox bemängelt schon, dass der Regelbedarf 2021 Stromkosten nicht ausreichend abdeckt! Die Strompauschale sei im Durchschnitt um 22 Prozent zu niedrig bemessen. Außerdem würde der Fehlbetrag von Jahr zu Jahr größer! “Skandal!”, möchte ich da lesen, auch wenn man es nicht so nennen will. Noch viel skandalöser ist freilich, dass der ganze Rest derer, die auch Menschen in der Grundsicherung als Kunden haben bzw. nicht verlieren wollen, zu den sie betreffenden Anteilen im Regelbedarf beharrlich schweigt, vor allem der Einzelhandel und darunter – für mich persönlich am skandalösesten – der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wo man sich schon längst “Für Hartzer gibt es keinen Handke” zu Herzen hätte nehmen müssen!

Und dann schliddern wir mit der von denselben Hanseln ausgerufenen “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” und Monate später sogar mit einem Ermächtigungsgesetz in eine Krise der Politik, der Kultur, der Vergesellschaftung und der Wirtschaft (Gesundheit? Nein, eher weniger…), kurz: in die Corona-Krise und bekommen wiederum in zwei Stufen sogar eine “Maskenpflicht” aufgebrummt, für die KEINE Zulagen zu den Grundsicherungsleistungen bereitgestellt wurden, während anderweitig “Soforthilfen” auf den Weg gebracht wurden (auch wenn sich so mancher bis heute über das Zeitgefühl der Bundesregierung im Zusammenhang mit “sofort” wundert…). Allein dass es Dimensionen (ja: Plural!) braucht, in denen darum gerungen wird, ist grotesk. Erst hat das Landessozialgericht Essen beschieden, dass es keine Zulagen zu geben bräuchte, weil die bis dahin nur geforderten “Community-Masken” im Textil- und Kleidungsanteil des Regelbedarfs – eben pauschal – schon enthalten wären, was dem Sprichwort vom “letzen Hemd” eine ganz neue zynische Bedeutung mitgab. Dann wurden die “medizinischen Masken” auf einmal im Anteil für Hygieneartikel verortet (obwohl die Masken eher Unhygieneartikel sind), dessen Budget dafür zwar technisch wenigstens hinreichend wäre, aber nur um den Preis des Verzichts auf Seife, Shampoo, Zahnpasta – den ganzen Monat lang, jeden Monat!

Und dann kommt der “Wirtschaftsrat” der CDU und lehnt in völliger Unkenntnis wirtchaftlicher Zusammenhänge (siehen einfach weiter oben!) jede Hartz-IV-Erhöhung ab, offenbar sogar ohne jede Differenzierung zwischen dem längst überfälligen Anstieg des Regelbedarfs zum Erreichen des Mindestmaßes an Teilhabe und den durch die Pandemie-Paranoia-Politik selbst aufgezwungenen Zusatzkosten zur Erfüllung der auferlegten Pflichten! Das “Argument” ist zum Schießen: “Der Zugang zu Hartz IV wurde in der Corona-Krise ohnehin bereits erleichtert und großzügiger gestaltet”, entblödet sich Generalsekretär Wolfgang Steiger für einen O-Ton seinen Namen herzugeben. Stehen der Zugang zu Hartz IV und die Höhe des Regelbedarfs in irgendeinem Zusammenhang? Nicht im geringsten! Schlimmer: Der “erleichterte Zugang” wurde für Solo-Selbstständige, Freie und Künstlerinnen als Quasi-Soforthilfe für aufgezwungene Einnahmeausfälle geschaffen, obwohl das Hartz IV-System weder darauf zugeschnitten (Sippenhaft der “Bedarfsgemeinschaft”), noch dafür geeignet ist (Unterdeckung selbst des Existenzminimums). Auch hierzu fällt uns nur “Skandal!” ein.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit einer stetig wachsenden Zahl weiterer Organisationen diesen an die Bundesregierung gerichteten Appell des Paritätische Gesamtverband:

Arm sein ist teuer – besonders in der Corona-Krise - unterzeichne jetzt unseren Appell!

Die COVID-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart. Sie warten noch immer auf angemessene Unterstützung.

Wir fordern daher…

...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.

...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.

Unterzeichnen Sie unseren Appell!

Manfred Bartl
Sprecher der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV

200 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelbedarfe, die zum Leben reichen!

Pressemitteilung zum Aktionstag AufRecht bestehen! am 30. und 31.10.2020

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!

Konzerne wie z. B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Masken und Desinfektionsmitteln, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und KiTa-Essens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher rückwirkend ab März 2020 einen Corona-Zuschlag von 200 Euro auf die Regelleistung, um die schlimmste Not abzufedern.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute.

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Hartz IV und alle anderen Grundsicherungsleistungen bedeuten Armut. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV-Regelbedarf ab 1. Januar 2021 aber nur um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag…

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Regelbedarf liegt. Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelbedarfsrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelbedarfshöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbezieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. Langfristig muss diese Abkopplung von der Mitte der Gesellschaft gestoppt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 den Gesetzgeber beauftragt hatte, die zu erbringenden Leistungen am jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten, und am 23. Juli 2014 nachgelegt hatte, die Bedarfe für Strom und Mobilität – zur Not auch dynamischer als nur im jährlichen Turnus – bedarfsgerecht anzupassen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Ermittlung des Existenzminimums! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelbedarfs auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelbedarfe betrifft rund acht Millionen ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Auch für sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen würde sich eine Aufwertung ergeben, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“! Zudem alle Menschen, deren Einkommen auch von der Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums beeinflusst wird wie lohnabhängig Beschäftigte, Solo-Selbstständige, Kinder…

Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31. Oktober 2020 in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Das Bündnis “AufRecht bestehen!” wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB‐KV Bonn/Rhein‐Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG‐PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

Mein Freund Albert und ich, wir meinen ja, dass auch relative Armut absolut abgeschafft gehört! Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (International Day for the Eradication of Poverty) zeigen wir, dass es nicht nur um@die Beseitigung absoluter Armut geht, sondern auch darum, die relative Armut abzuschaffen, damit in den sog. entwickelten Ländern ein stärkeres Wir entsteht, das sich aktiv gegen die absolute Armut und für eine egalitäre Weltgesellschaft einsetzt! Zu den Faktoren relativer Armut zählen schlechte Grundsicherung, aktive Exklusion arm Gemachter (Beispiel “Sozialticket” in Mainz und #schwarzfahrenfuergerechtigkeit), Schlechterstellung von Alleinerziehenden, ein unzureichender gesetzlicher Mindestlohn, die Zerstörung des Rentensystems und vieles mehr genau hier in diesem Land! Und gerade jetzt wird erneut von dieser Bundesregierung versucht, den Regelbedarf der Grundsicherung (Hartz IV) künstlich kleinzurechnen! Während Verivox sich zur Leistbarkeit der Stromrechnung davon kritisch geäußert hat, warten wir beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit der Frankfurter Buchmesse noch immer auf die Forderung im Interesse des Buchhandels, Bezieher*innen der Grundsicherungsleistungen als Kunden zurückzugewinnen, indem der Buchkauf unter Bedingungen der Buchpreisbindung als regelbedarfsrelevant berücksichtigt wird. Überhaupt ist der ganze Einzelhandel gefordert, für einen höheren Regelbedarf aufzustehen, ach was: aufzustampfen #EradicatePoverty

Ein Beitrag geteilt von Manfred Bartl (@grundrechtaufmobilitaet) am

Mein Freund Albert und ich, wir meinen ja, dass auch relative Armut absolut abgeschafft gehört!

Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (International Day for the Eradication of Poverty) zeigen wir, dass es nicht nur um@die Beseitigung absoluter Armut geht, sondern auch darum, die relative Armut abzuschaffen, damit in den sog. entwickelten Ländern ein stärkeres Wir entsteht, das sich aktiv gegen die absolute Armut und für eine egalitäre Weltgesellschaft einsetzt!
Zu den Faktoren relativer Armut zählen schlechte Grundsicherung, aktive Exklusion arm Gemachter (Beispiel “Sozialticket” in Mainz und Schwarzfahren für Gerechtigkeit), Schlechterstellung von Alleinerziehenden, ein unzureichender gesetzlicher Mindestlohn, die Zerstörung des Rentensystems und vieles mehr genau hier in diesem Land! Und gerade jetzt wird erneut von dieser Bundesregierung versucht, den Regelbedarf der Grundsicherung (Hartz IV) künstlich kleinzurechnen! Während Verivox sich zur Leistbarkeit der Stromrechnung davon kritisch geäußert hat, warten wir beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit der Frankfurter Buchmesse noch immer auf die Forderung im Interesse des Buchhandels, Bezieher*innen der Grundsicherungsleistungen als Kunden zurückzugewinnen, indem der Buchkauf unter Bedingungen der Buchpreisbindung als regelbedarfsrelevant berücksichtigt wird. Überhaupt ist der ganze Einzelhandel gefordert, für einen höheren Regelbedarf aufzustehen, ach was: aufzustampfen!

Am 30. und 31. Oktober 2020, also auf den Gleisen zu den anstehenden Entscheidungen im Deutschen Bundestag, führt das Bündnis “AufRecht bestehen!” Aktionstage durch, um unser aller Forderung nach Regelbedarfen, die zum Leben reichen, nach einem besseren Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung, nach der Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen bei der Regelbedarfsermittlung und nach 100 bzw. 200 Euro Corona-Zuschlag sofort (!) Nachdruck zu verleihen.

Auch in der Mainzer City werdet Ihr am 30. Oktober einen Infostand der Mainzer Initiative gegen HARTZ IV und des Bezirkserwerbslosenausschusses ver.di Mittelrhein (Süd) erwarten dürfen! Näheres sobald wie möglich hier!

Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz

Am kommenden Montag, den 29. Juni 2020 wird um 9 Uhrunter Corona-Bedingungen! – die Berufungsverhandlung in Sachen Schwarzfahren für Gerechtigkeit am Landgericht Mainz ausgetragen. Den Download der Selbstauskunft zum Ausfüllen vorab und als zum Eintritt ins Gerichtsgebäude berechtigendes Formular findet Ihr unter https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/

Gerade erst heute habe ich die 240 Sozialstunden aus dem letzten Prozesszug abgeschlossen (entsprechend 40 Tagessätzen à 6 Stunden), in deren Verlauf ich die Schulen Frauenlobgymnasium und Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss quasi in den grundsanierten Ausgangszustand versetzt habe. Sozialstunden als gemeinnützige Arbeit, als unentgeltliche Tätigkeit (während der man immer wieder Glückscents und auch mal größere Münzen findet) und vor allem als Arbeit an sich sind ungeheuer sinnstiftend und erhebend!

Es ist nicht so vorgesehen – und dem stehen immerhin Kant und Hegel entgegen! –, aber leider abzusehen, dass auch nach dieser Verhandlung nichts weiter als eine nur unwesentlich höhere Geldstrafe bzw. die dann wieder in Sozialstunden umzuwandelnde Ersatzfreiheitsstrafe dabei herausspringen…

Allerdings steht schon jetzt auf dem Spiel, dass ich beim nächsten Mal (gemeint ist der nächste Prozesszug) mit einer “kurzen Freiheitsstrafe” rechnen müsse, so die Staatsanwältin am Ende der Verhandlung am Amtsgericht. Allerdings wüsste ich nicht, WIE kurz die Justiz die Freiheitsstrafe ansetzen könnte und müsste, um zu vermeiden, dass ich das Urteil (nach der Feststellung, dass auch keine andere Abhilfe mehr gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz möglich ist) als Eintritt in den Widerstandsfall zu werten hätte.

  • Ein Tag in Haft?
  • Sechs Stunden Verweildauer im Knast?
  • Zehn Sekunden Gefängnisluft schnuppern?

Definitiv nicht mit mir!

Und der Richter ergänzte noch tumbe, man müsse versuchen, mich auf diese Weise “irgendwie zu erreichen”. Ein Richter darf sich doch nicht dermaßen entblöden! Wo bleibt der Aufschrei der Zivilgesellschaft? Und das in Zeiten, in denen nicht nur die Verhältnisse um das Mainzer und das Wiesbadener “Sozialticket” an sich skandalös sind, sondern auch die Verhältnismäßigkeit immer skandalöser wird – Ihr wisst alle, dass das 365-Euro-Seniorenticket in Mainz/Wiesbaden für beliebig reiche Senior*innen ab 65 Jahren nur 31 Euro im Monat kostet und Bus- und Zugfahrten durch ganz Hessen erlaubt, während im Mainzer “Sozialticket” für Transferleistungsbeziehende bei 35 Euro im Monat nicht einmal die S-Bahn von Mainz nach Wiesbaden enthalten ist, Fahrten erst ab 9 Uhr gestattet sind und keine Mitnahmeregelung, selbst für die eigenen Kinder nicht, besteht!

Darum handelt es sich um eine Verhandlung Schwarzfahren für Gerechtigkeit ./. Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Kennt jemand den Roman “Landgericht” (eben über das Mainzer Landgericht) von Ursula Krechel? Deutscher Buchpreis 2012… Ob man da eine Traditionslinie sehen muss?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr der Verhandlung beiwohnen und Öffentlichkeit herstellen könntet!

Vorgesehen ist Sitzungssaal 14 im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes. Es wird sich allerdings nicht vermeiden lassen, sich vor Ort noch einmal zu erkundigen, da auch letztes Mal (ganz ohne Corona) der Sitzungssaal verlegt wurde…

Manfred Bartl
der Schwarzfahrer für Gerechtigkeit

Thema Solidarität am 1. Mai 2020

Zum Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse, der dieses Jahr bedingt durch die Corona-Krise unter dem Motto “Solidarisch ist man nicht alleine” (#SolidarischNichtAlleine) online stattfinden soll, fragte der DGB, was Solidarität für uns individuelle Gewerkschaftsmitglieder bedeutet. Leider ist der gesellschaftliche Stand der Solidarität durch das seit über 15 Jahren herrschende neoliberal-faschistoide Hartz IV-Regime mehr als nur versehrt. Schon auf der Ebene des Existenzminimums ist die gesellschaftliche, spezifischer: staatlich organisierte Solidarität völlig unzureichend und deckt das die Menschenwürde garantierende Existenz- und Teilhabeminimum (auch ohne die zusätzliche Problematik der Hartz IV-Sanktionen) de facto nicht ab. Hartz IV steht für den Angriff auf, für die Breitseite gegen den Sozialstaat, womit Millionen Menschen in eine dauerhaft zementierte Armut gestürzt, Millionen Lohnabhängige zu erduldetem Lohnverzicht und Entsagungen bei den Arbeitsbedingungen diszipliniert und ganze Volkswirtschaften in der Eurozone durch den erdrückenden wirtschaftlichen Druck aus Deutschland in den Ruin getrieben werden. Speziell in Mainz herrscht seit über 11 Jahren der durch Manfred Bartl transparent gemachte skandalöse Zustand, dass eine als “Sozialticket” zu verstehende “Sondermonatskarte” für Transferempfänger viel zu teuer ist, um vom wiederum zu niedrig angesetzten Anteil am Regelbedarf der Grundsicherung für den ÖPNV abgedeckt zu werden. So wird das Existenzminimum dauerhaft unterschritten: Entweder kaufen die Menschen das überteuerte Pseudo-Sozialticket und müssen zwangsweise auf Nahrungsmittel verzichten (die bekanntlich ihrerseits nur unterdeckt im Regelbedarf enthalten sind), um legal mit Bussen & Bahnen unterwegs sein zu können, ODER sie verzichten auf ÖPNV-Mobilität und sehen sich – wie im Mittelalter – an die Scholle gefesselt. Zwar gibt es eine einfache Lösung, aber die ist illegal(isiert) und führt so manche*n in den Knast, sofern sie nicht als politische Aktion durchgezogen wird: #SchwarzfahrenFuerGerechtigkeit!

Manfred mit dem Erster-Mai-Schild Schwarzfahren zu MÜSSEN
Manfred Bartl zeigt Solidarität… fehlt!
Solidarität? Schwarzfahren MÜSSEN weil Hartz 4 zu wenig und das sogenannte Sozialticket zu teuer ist
Solidarität? Heißt für mich Schwarzfahren zu müssen weil der ÖPNV-Anteil am Regelbedarf zu niedrig & das “Sozialticket” zu teuer ist Da ist man schon ganz ohne Corona wie im Mittelalter an die Scholle gefesselt Manfred Bartl, ver.di-Bezirk Mittelrhein, Mainz 1. Mai 2020

Wir fordern die SOFORTIGE Einführung eine diskriminierungsfreien, menschenwürdig bezahlbaren Sozialtickets ohne jede Einschränkung!

Auch die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen müssen mit den S-Bahnen und Nahverkehrszügen fahren, ihre Kinder (und andere Menschen wie “normal”) mitnehmen können und vor allem wieder vor 9 Uhr fahren können – wir sind weder eine gesellschaftliche Randgruppe, die es sich leisten könnte den Berufs- und Schulverkehr auszulassen, noch haben wir dem zugestimmt wie Senior*innen und andere, wenn sie Seniorentickets oder 9-Uhr-Monatskarten auswählen.

Wir fordern darüber hinaus die schnellstmögliche Einführung des Nulltarifs im Nahverkehr, um die sozial-ökologische Verkehrswende einzuleiten, die aus Klimaschutzerwägungen so dringend notwendig ist!

Solidaritätsschild vor stimmungsvollem Sonnenuntergang

365-Euro-Seniorenticket versus “Sozialticket”

Wie die Allgemeine Zeitung heute berichtet, startet ab dem 1. Januar 2020 in Wiesbaden und in Hessen und wg. RMV auch in Mainz das neue 365-Euro-Seniorenticket! Es ist eine 9- Uhr-Monatskarte, die in ganz Hessen für alle Nahverkehrsangebote gültig ist, also etwa auch Nahverkehrszüge und S-Bahnen, die im Sozialticket ausgenommen sind.

Damit löst das sogenannte Sozialticket, wie die Sondermonatskarte S im Volksmund genannt wird, obwohl sie keines ist, einen weiteren Skandal aus!

Denn das 365-Euro-Ticket kostet umgerechnet rund 30,42 Euro pro Monat. Das Sozialticket mit seinen 35 Euro pro Monat – selbst schon um rund 8 Euro teurer als der ÖPNV-Anteil im Regelbedarf der Grundsicherung (von derzeit 27,41 Euro) – wäre dann auch gut 5 Euro teurer als das ohne Zugangsbeschränkungen, nur mit Altersnachweis verkaufte 365-Euro-Seniorenticket! Und das, obwohl es weitere skandalöse Schikanen vorsieht: Keine Mitnahmeregelung, noch nicht einmal für eigene Kinder! Keine Benutzung der Nahverkehrszüge und S-Bahnen im Bereich Mainz/Wiesbaden! Nur die “Schikane” eines 9-Uhr-Monats-Tickets ist beiden Fahrkarten gleich – allerdings ist es bei den Senior*innen Teil eines freiwillig eingegangenen Handels, während durch Hartz IV arm gemachte Menschen gezwungen sind, in diese Beschränkung einzuwilligen!

Wer kann diese Skandale wirklich öffentlichkeitswirksam aufdecken und die Politik zum Handeln zwingen?

Mondays for Future

Zukunft für Europa! Solidarität mit dem Klimastreik #FridaysForFuture der Schüler*innen!

am Montag, den 13. Mai 2019
um 17:30 Uhr
vom Gutenbergplatz Mainz aus

Zukunft!

Für unser Klima, für Demokratie, für soziale Gerechtigkeit, für Europa!

Mainzer*innen unterstützen die Forderungen der streikenden Schüler*innen:
Im März und April haben wir in unseren ersten zwei Montagsspaziergängen eine sofortige und vor allem klimaverträgliche Energie- und Verkehrswende gefordert.
Bei unserem letzten Montagsspaziergang am 13. Mai beleuchten wir vor der Kommunal- und Europawahl die Agrarwende. Die stark subventionierte Agrarindustrie mit ihren hohen Treibhausgas-Emissionen ist uns Ansporn genug wieder auf die Straße zu gehen. In vier Redebeiträgen fordern wir ein Umdenken hin zur ökologischen und klimaschonenden Landwirtschaft, eine artgerechte Tierhaltung, den Verzicht auf Umweltgiften und das damit verbundene Ende des Insektensterbens.

Mondays for Future Mainz dauert rund eine Stunde und startet 17:30 Uhr am Gutenbergplatz.
Des Weiteren rufen wir zu den Großdemos am 18.5. in Koblenz und am 19.5. in Frankfurt am Main sowie zur Teilnahme zum Global Climate Strike for Future am 24.5. (10 Uhr, Hauptbahnof Mainz) auf.